Allgemeine Mietbedingungen
Anschrift:
Jörg Tiedemann Maschinenvermietung
Stadermoor 19
Stade, 21683
USt-ID DE43/144/14935
Telefon:04141/778364
Fax:04141/778561
Mobil:0171/7906477
angebotenen Geräte behalten wir uns in jedem Fall vor.
unserem Lager. Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen sind dem Vermieter zu melden. Sie werden abrechnungsgemäß
wie Werktage behandelt. Stillstandzeiten sind grundsätzlich im Voraus anzumelden und genehmigen
zu lassen. Nachträgliche Freimeldungen werden nicht anerkannt.
Bei Selbstabholung von Mietgeräten geschieht der Transport auf Kosten und Gefahr des Mieters. Die Mietzeit
beginnt am Tage der Bereitstellung bzw. Abholung oder der Anlieferung und endet am Tage der Rückgabe. Die Mindestmietdauer
beträgt einen Tag. Für die Berechnung einer Tagesmiete werden bis zu 8 Stunden Betriebsdauer zugrunde
gelegt. Werden mehr als 8 Stunden am Tag überschritten, so erfolgt pro zusätzliche Stunde die Berechnung
von einem Achtel des Tages-Mietsatzes. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit
nicht voll ausgenutzt wird. Die Mietpreise verstehen sich ohne Brenn-, Kraft- und Schmierstoffe. Der Mieter ist ohne
vorherige Genehmigung nicht berechtigt, die Geräte weiterzuvermieten oder ins Ausland zu schaffen.
in sauberem und betriebsfähigem Zustand zurückzugeben. Fehlende Werkzeuge und Zubehör sowie erforderliche
Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die
gemieteten Geräte vor jeder Überanspruchung zu schützen und für fachgerechte Wartung und Pflege unter Beachtung
der Betriebsanleitung zu sorgen; vor allem sind alle Öl- und Wasserstände täglich zu kontrollieren. Zeiten, die
für die Wartung, Pflege und etwa notwendige Reparaturen aufgewandt werden müssen, gehören zur Mietzeit, mit
Ausnahme von Reparaturen, die durch natürlichen Verschleiß notwendig geworden sind. Tritt während der Mietzeit
ein Schaden auf, so ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Geräte müssen jederzeit durch den
Vermieter besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung oder Überanspruchung
oder Zahlungsverzug des Mieters, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und das Gerät auf Kosten des
Mieters abholen lassen.
von 10 Prozent, mindestens aber EUR 1.000,00 für den Schadensfall pro Gerät ab. Bei Schäden, die durch diese
Maschinenversicherung gedeckt sind, hat der Mieter in jedem Falle die Höhe der Selbstbeteiligung voll zu tragen
und für nicht oder nur teilweise von der Versicherung gedeckte Schäden vollen Schadenersatz an den Vermieter zu
leisten. Kein Versicherungsschutz besteht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie inneren Betriebsschäden.
In Zweifelsfällen ist das Gutachten eines Sachverständigen maßgebend. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem
Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung der Geräte ergeben. Haftpflichtschäden
sind vom Mieter selbst zu versichern.
Mietdauer geschieht die Rechnungsstellung monatlich im Voraus. Sie kann aber auch in kürzeren
Zeitabständen erfolgen. Kunden, die bei uns kein Konto haben, müssen eine Kaution in Höhe der
Selbstbeteiligung hinterlegen und eine Mietvorauszahlung leisten. Die Preise verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“
des Vermieters. Gerichtsstand ist Oldenburg.
Tiedemann Baumaschinen Inh. Jörg Tiedemann – Stand März 2017
Allgmeine Mietbedingungen als PDF: DOWNLOAD AGB